AGB
§ 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen Verkehr mit allen Vertragspartnern der Fa. Zaunhandel und Mietmaschinen Lammers.
Entgegenstehende AGB von Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprachen und bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung in einen Vertrag unserer schriftlichen Zustimmung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Angebote und Leistungsumfang
Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend. Aufträge und Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Für Art und Umfang der Lieferung gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Sämtliche Preise gelten netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nur solche Leistungen und Lieferungen werden erbracht, die schriftlich vereinbart wurden. Der Verlauf von Versorgungsleitungen ist vor Baubeginn durch den Auftraggeber anzuzeigen. Die Unterschrift auf einem Lieferschein, bestätigt die Ware in einem Einwandfreien zustand entgegen genommen zu haben. Die Lieferung erfolgt bis zur Bordsteinkante. Lieferungen per Spedition werden mit einen LKW ( 40 Tonnen) verschickt, die Zufahrtsmöglichkeiten müssen gegeben sein , ansonsten wird ein Mehraufwand berechnet.
§ 3 überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlegen dürfen Dritten nicht zugänglich Gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
§ 4 Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und tatsächlichem Material- und Arbeitsaufwand.
Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für unsere Leistungserbringung ergeben, die uns vor Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt worden sind.
Die Vergütung ist nach Abnahme Innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
Sofern nicht anders vereinbart bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-und Vertriebskosten für Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
Wir behalten uns vor, bei Vertragsabschluss Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen zur Materialkostendeckung bis zu 40% des Auftragsvolumens zu verlangen.
§ 5 Gewährleistung
Für alle durch uns erstellten Gewerke leisten wir 6 Monate Gewährleistung. Mängel und Ansprüche sind innerhalb dieser Zeit anzumelden, um Gewährleistungseinschränkungen oder -verlust zu vermeiden.
Unter Umständen kann die Gewährleistung für einzelne Arbeiten wegfallen, dies gilt insbesondere bei Aufbau durch Dritte erstellten Unterbau oder sonstige im Vorfeld erstellte Gewerke, die in Zusammenhang mit unseren Arbeiten stehen. Die Gewährleistungseinschränkung wird vor Arbeitsbeginn durch uns schriftlich mitgeteilt und gilt ab Auftragsbestätigung als Vertragsbestandteil.
Keine Gewährleistung auf Geschraubten, Gesteckten oder Geklebten Gewerken
§ 6 Haftung für Mängel
Für etwaige Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor.
§ 8 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 9 Rechtswahl - Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Kaufleuten, Juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
§ 10 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit dar übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine neue Bestimmung, die in Ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
§ 11 Gewährleistungsausschluss
Schäden an sendzimierverzinken Doppelstabmatten wie z.B. die Bildung von Rotrost oder die lokale Ablösung des Pulverlackes, die an den Knoten- bzw. Schweinpunkten und an den unverzinkten Schnittkanten auftreten, sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Die Preise für Zaunprodukte gelten vorbehaltlich eventueller Rohstoffpreisveränderungon.